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Baugenehmigung für den Garten

Sie möchten in Ihrem Garten ein Gartenhaus errichten? Unter gewissen Umständen benötigen Sie hierfür keine Genehmigung, in der Regel jedoch schon. Allerdings gelten für jedes Bundesland andere Vorschriften, weshalb Sie sich immer bei Ihrer zuständigen Behörde informieren sollten. Im nachfolgenden Ratgeber verraten wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften und Regeln und gehen zugleich auf die aktuelle Gesetzeslage ein.

Baugenehmigung

Wann ist ein Gartenhaus nicht genehmigungspflichtig?

Obwohl jedes Bundesland eigene Vorschriften bezüglich der Baugenehmigung für ein Gartenhaus erstellen darf, gibt es eine Regel, die für ganz Deutschland gilt:

  • ein Gartenhaus mit einer Fläche von bis zu 10 Kubikmetern ist in jedem Bundesland genehmigungsfrei
  • Voraussetzung ist jedoch, dass das Gartenhaus nicht bewohnt wird – demzufolge darf es kein Bett oder gar eine Heizung beinhalten
  • das gewünschte Gartenhaus muss jederzeit ohne größere Probleme abgebaut werden können

Tipp: Viele Bundesländer erlauben ein weitaus größeres Gartenhaus. So dürften Sie in Bayern zum Beispiel ein Gartenhaus mit der Größe von bis zu 75 Kubikmeter bauen, ohne eine Genehmigung einzuholen. Das gilt jedoch nur, wenn die beiden weiteren Punkte zutreffen.

Welche Arten von Gartenhäusern gibt es?

Ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist oder nicht, hängt unter anderem von der Art des Gartenhauses ab. Generell lassen sich alle Gartenhäuser einer der folgenden Kategorien zuordnen:

  • Geräte-/Fahrradschuppen: Hierbei handelt es sich um einen kleinen Schuppen aus Holz, Kunststoff oder Metall. Es überschreitet meistens nicht die Größe von 10 m³, da in solch einen Schuppen tatsächlich nur mehrere Fahrräder oder Gartengeräte wie Rasenmäher passen.
  • Gartenlaube: Eine Gartenlaube dient dem geselligen Zusammensein mehrerer Personen und wird für eine mehrjährige Nutzung erbaut. Um einen stabilen Stand zu erzielen, werden viele Gartenlauben mit Fundament erstellt. Das ermöglicht den Einsatz von Glaswänden.
  • Pavillon: Auch ein Pavillon wird oft als Gartenhaus bezeichnet, wenn die Seitenwände geschlossen sind oder zumindest geschlossen werden können. In dieser Kategorie gibt es unterschiedliche Modelle, die mit und ohne Fundament aufgestellt werden.
  • Grillhaus: Ein Grillhaus beinhaltet eine Feuerstelle und dient dem geselligen Zusammensitzen. Es besteht meistens aus Holz und besitzt mehrere Fenster. Es ähnelt einem kleinen Haus und wird mit einem Kamin gebaut.
  • Schrebergarten: In Schrebergärten werden Gartenhäuser aufgestellt, die auch der Übernachtung dienen.
  • Gartenhaus: Nicht zuletzt lässt sich ein Gartenhaus zu einer Sauna umbauen.

Wichtig: Je nach Einsatzzweck muss das Gartenhaus auch dann genehmigt werden, auch wenn es in der genehmigungsfreien Größe erbaut wird.

Wann muss das Gartenhaus genehmigt werden?

Die Pflicht zur Genehmigung hängt von nachfolgenden Faktoren ab:

  • Größe: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, bis zu welcher Größe des Gartenhauses keine Genehmigung nötig ist. Meistens gilt hier eine Kubikmeter-Grenze, allerdings kann auch die Fläche oder die Höhe reguliert werden.
  • Lage des Grundstücks: Wird ein Gartenhaus in einer Wohnsiedlung geplant, wurde meistens bereits bei der Siedlungsplanung festgelegt, wo das Gartenhaus im Garten stehen darf. Zugleich muss ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück beachtet werden.
  • Art der Nutzung: Ein zum Wohnen oder Schlafen genutztes Gartenhaus muss immer genehmigt werden. Gleiches gilt für Wellnesseinrichtungen und falls die Sauna für einen längeren Zeitraum benutzt wird. Wird das Gartenhaus generell als Aufenthaltsraum gebaut, kann ebenfalls eine Genehmigung notwendig werden.
  • Platzierung: Ein reiner Geräteschuppen darf direkt an oder in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksnähe aufgestellt werden. Anders verhält es sich bei einem Gartenhaus, das der Freizeitgestaltung dient. Hier muss immer ein Mindestabstand zum Nachbarn beachtet werden. Soll das Gartenhaus in einem ausgewiesenen Außenbereich stehen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Landwirtschaftliche Nutzflächen stellen eine Sonderstellung dar und dürfen in der Regel mit größeren Hütten bebaut werden. Aber: Auch diese müssen sich problemlos entfernen lassen und dürfen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Fundament: Wird für das Gartenhaus ein Fundament benötigt, muss es immer genehmigt werden. In solch einem Fall trifft schließlich die Bedingung nicht mehr zu, dass das Gartenhaus schnell entfernt werden kann.
  • Kleingartenanlagen: In einem Kleingarten dürfen Sie eine Gartenlaube mit einer Größe von bis zu 24 Quadratmetern bauen. Beachten Sie jedoch, dass ein überdachter Freisitz zu den 24 Quadratmetern zählt. Alle Vorschriften bezüglich einer Kleingartenanlage finden Sie im Bundeskleingartengesetz.

Tipp: Möchten Sie entgegen den Vorschriften Ihrer Gemeinde das Gartenhaus näher an die Grundstücksgrenze setzen, sollten Sie dies mit Ihren Nachbarn besprechen. Geben diese eine schriftliche Erlaubnis, erhalten Sie einfacher eine Baugenehmigung.

Was passiert bei einem Bau ohne Baugenehmigung?

Bauen Sie das Gartenhaus ohne entsprechende Baugenehmigung, so handelt es sich immer um einen Schwarzbau. Solch einer wird immer mit einem Bußgeld belegt, und zwar unabhängig davon, ob er aus Holz, Metall, Glas oder Kunststoff besteht. Im schlimmsten Falle müssen Sie das Gartenhaus wieder abbauen und alle damit verbundenen Maßnahmen ebenfalls zurückbauen.

Wurde festgestellt, dass es sich um einen Schwarzbau handelt, können Sie nachträglich eine Genehmigung beantragen. Allerdings gibt es kein Gesetz, demzufolge die Genehmigung nachträglich erteilt werden muss.

Fazit: Wie gelingt der Bau eines Gartenhauses?

Damit Sie an Ihrem Gartenhaus lange Jahre Freude haben, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde erkundigen. Fragen Sie nach der genehmigungsfreien Größe und auf welchem Platz das Gartenhaus stehen darf. Planen Sie erst nach Erhalt dieser Informationen das Gartenhaus und stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie anschließend den Baubeginn der Behörde melden.

Quellen und weiterführende Links:

https://www.anwalt.org/baugenehmigung/
https://dejure.org/gesetze/LBO/58.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html

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