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Gartenrecht – Tipps und häufige Streitfälle im Gartenrecht

Gartenrecht

Geht es um das Gartenrecht, hilft Ihnen in Deutschland kein Gesetz weiter. Gleiches gilt für das Nachbarschaftsrecht. Juristisch betrachtet ist das Nachbarrecht ein Begriff. In jedem Bundesland existieren dazu eigene Verordnungen. Das Gartenrecht ist im Wohnungsmietrecht integriert. Doch wie hoch nun die Hecke sein darf und wie weit der Kirschbaum in den Nachbargarten ragen kann, bieten nicht selten Potenzial für handfeste Streitigkeiten, deren Klärung nach einem rechtlichen Rahmen verlangt.

Das Wichtigste in Kürze:

Wie ist das Gartenrecht geregelt?

Es gibt kein einheitliches Gartenrecht. Jedes Bundesland gibt eigene Gesetze und Verordnungen heraus, um eine Regelung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu schaffen.

Welche Bestimmungen integriert das Nachbarschaftsrecht?

In den individuellen Verordnungen finden auch Themen wie die Höhenbegrenzung von Hecken, die Bekämpfung von Insekten oder die Lärmbelästigung Beachtung.

Werden einheitliche Bußgelder verhängt?

Die Verordnungen obliegen den Ländern und es gibt keine einheitlichen Bußgeld-Regelungen. Damit können beispielsweise die Gebühren für das unerlaubte Grillen zwischen den einzelnen Bundesländern stark voneinander abweichen.

Die häufigsten Streitfälle im Garten- und Nachbarschaftsrecht

Höhe und Abstand von Hecken

Wenn Sie sich diesbezüglich informieren wollen, gelten die Angaben in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer. Der Abstand wird proportional zur Grenze des Grundstücks betrachtet.

Beispiel: In Sachsen und Bayern ist eine Heckenhöhe von bis zu zwei Metern erlaubt, wenn der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens einen halben Meter beträgt.

Die Höhe der Hecke kann von den Kommunen individuell festgeschrieben werden. Erkundigen Sie sich daher zur Sicherheit beim zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt.

Wenn Sie eine Hecke zum Nachbargrundstück entfernen möchten, müssen Sie mit Schmerzensgeld rechnen. Besteht der Nachbar auf den Bestand der Hecke, darf diese ohne dessen Zustimmung nicht entfernt werden.

Beseitigung von Bäumen

Ein Baum in Grundstücksnähe ist häufiger Auslöser von Streitfällen. Ob Sie sich gegen einen hohen Baum zur Wehr setzen können, hängt mit dessen Abstand zur Grundstücksgrenze zusammen.

Entscheidend sind die Bestimmungen im Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer. Wird der dort genannte Abstand nicht eingehalten, können Nachbarn die Fällung des Baumes, die Entfernung von Baumstümpfen oder den Rückschnitt der Baumkrone verlangen.

Wichtig: Beim Streitfall Baum gelten Verjährungsfristen. Diese weichen zwischen den einzelnen Bundesländern ab. Stehen Bäume in Bayern zum Beispiel seit fünf Jahren und länger näher als einen halben Meter an der Grundstücksgrenze, können Sie nicht mehr dagegen vorgehen und der Baum darf bleiben.

Stehen Bäume auf der Grundstücksgrenze, müssen Sie sich vor der Beseitigung mit dem Nachbarn absprechen. Da der Baum in diesem Fall beiden Parteien gehört. Kann der Miteigentümer Schadensatz fordern, wenn Sie den Baum ohne dessen Zustimmung beseitigen.

Mindestabstände von Bäumen

Wenn Sie die Mindestabstände von Bäumen und Sträuchern nicht einhalten, kann der Nachbar eine Rückschnitt verlangen oder sogar auf die Beseitigung des Gewächses bestehen.

Die erlaubten Mindestabstände sind wiederum Ländersache. Die bereits erwähnte Verjährungsfrist besitzt allgemeine Gültigkeit.

Die festgelegten Abstände sind von der Höhe des Baumes abhängig.

Um Ihnen einen groben Überblick zu geben, haben wir Höhen und Abstände am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen zusammengetragen:

Baumhöhe in Metern Abstand zum Nachbargrundstück in Metern
bis 1,2 0,25
bis 2 0,50
bis 3 0,75
bis 5 1,25
bis 15 3
über 15 8

 

Werden die vorgeschriebenen Abstände eingehalten, haben Sie in der Regel keine Handhabe, die Beseitigung des Gewächses durch den Nachbarn zu verlangen. Damit keine Streitigkeiten aufkommen, sollte das offene Gespräch gesucht werden. Dies erspart Ihnen nicht nur Ärger, sondern auch Anwalts- oder Gerichtskosten.

Mein Apfel, Dein Apfel

Ist Erntezeit, sind alle Blicke auf die prall gefüllten Obstbäume gerichtet. Die Frage, wem Äpfel, Birnen oder Pflaumen gehören, ist bundesweit einheitlich geklärt:

  • Obst fällt auf das Grundstück des Nachbarn = Obst gehört dem Nachbarn
  • Obst hängt am Ast, der in das Nachbargrundstück ragt = Obst gehört demjenigen, auf dessen Grundstück der Baum steht.

Grillfest und Poolparty – was ist erlaubt

Kein Sommer ohne Grillfest im Garten. Am Gartenteich lässt sich auch eine ausgelassene Poolparty feiern. Es gibt kein Gesetz, welches die Anzahl an Feten im Garten vorschreibt. Auch hier gelten Einzelfallentscheidungen.

Dabei kamen die Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen:

  • AG Berlin-Schöneberg (Oktober 2007) = 20 bis 25 Gartenpartys pro Jahr, bis 21 Uhr und für maximal zwei Stunden
  • OLG Oldenburg (Juli 2002) = viermal jährlich darf bis 24 Uhr im Garten gefeiert werden

Tipp: Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht die gesetzliche Nachtruhe und Lärm ist weitgehend zu vermeiden.

Schauen Sie auch hier in Ihrem Mietvertrag nach. Die Vermieter sind berechtigt, das Grillen auf Balkon oder Terrasse zu untersagen.

Streitfall Gartenteich

Das auch ein Gartenteich Konfliktpotenzial bietet, beweist ein Fall aus dem Ruhrgebiet. Dort hoben zwei Nachbarn einen 60 Zentimeter tiefen Teich aus, ohne dafür eine Genehmigung einzuholen.

Eine Mutter beschwerte sich, da sie Angst um die beiden Kleinkinder hatte.

Das Urteil: Die Wohnungsgenossenschaft wollte eine Beseitigung des Gartenteichs erwirken, scheiterte damit aber vor dem Landgericht Dortmund.

Die Gründe: Die Beklagten hatten ein Schutzgitter unter der Wasseroberfläche angebracht, so dass keine direkte Gefahr für die Kinder bestand. Anderen Mietern in der Siedlung war der Bau eines Gartenteichs erlaubt worden. Das Gericht berief sich in seinem Urteil auf die Gleichstellung aller Betroffenen.

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