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Vorschriften zum Fischen an Angelteichen

Über 6,5 Millionen Angelfreunde gehen in Deutschland ihrem Hobby regelmäßig nach. Doch mit dem See vor der Haustür und dem passenden Equipment ist es nicht getan. Denn nicht überall, nicht jedes Tier und nicht zu jeder Zeit darf gefischt werden, weder in offenen noch stehenden Gewässern. Möchten auch Sie bald Ihre Köder auswerfen, sollten Sie sich daher mit geltenden Rechtsvorschriften auseinandersetzen. Wir sagen Ihnen, wann und wo Sie einen Angelschein benötigen, welche Regeln eingehalten werden müssen und welche Vorteile kleine Angelteiche bieten.

Angeln im Teich

Stille Wasser müssen nicht tief sein

Nur bei den wenigsten liegt das offene Meer vor der Haustür. Viele Angelfreunde suchen sich daher oftmals Seen oder Teiche in der Nähe. Unterschätzen Sie dabei nicht die Quantität und Qualität der Fische, die sich in kleinen Angelteichen tummeln. Je flacher das Wasser, desto schneller erwärmt es sich bei hohen Temperaturen und begründet so eine erhöhte Fischaktivität. Optimale Bedingungen für einen erfolgreichen Fang! Doch nutzen Sie diese Chance nicht ungefragt: Bitten Sie den Besitzer des Anlageteichs vorher unbedingt um eine Angelerlaubnis.

Teichangeln in Deutschland: Zuständigkeiten und Vorschriften

Sie möchten wissen, wo, wann und unter welchen Bedingungen Sie in Deutschland welche Fische angeln dürfen? Leider werden Ihnen diese Frage nicht pauschal beantwortet. Bundesweit wird hierzulande einzig der gewerbliche Fischfang auf hoher See im Seefischereigesetz geregelt. Auflagen zum Fischen an Flüssen, Seen, Kanälen und Teichen unterliegen dem geltenden Landesrecht, Bundesrecht greift ausschließlich bei fehlenden Vorschriften zu strittigen Punkten. In der Regel behandeln die Landesvorschriften die folgenden Punkte:

  • Fischfang-Methoden
  • Umgang mit gefangenen oder artenbedrohten Fischen
  • Angelschein und Fischereierlaubnis
  • Nachtangeln und Schonzeiten

Angelschein oder Fischereierlaubnis?

Bevor wir uns landesrechtlichen Unterschieden zu Angelerlaubnissen widmen, ein kurzer Hinweis: Bei einem Angelschein und einer Fischereierlaubnis handelt es sich nicht um ein und dasselbe Zertifikat, sondern um zwei voneinander unabhängige Dokumente:

  1. Zum Erhalt eines Angel- oder auch Fischereischeins müssen Sie an einem vorbereitenden  Angelkurs teilnehmen und im Anschluss beim zuständigen Ordnungsamt eine theoretische und praktische Fischereiprüfung bestehen Einige Bundesländer erlauben eine Online-Teilnahme an den verpflichtenden Vorbereitungskursen. Auskunft erteilt der zuständige Fischereiverband.
  2. Ein Fischereierlaubnisschein fokussiert sich auf das Gewässer, in dem Sie angeln möchten: Sie wird von seinem Eigentümer ausgegeben und läuft nach einer individuell festgelegten Zeitspanne wieder aus. Einen gültigen Fischereierlaubnisschein müssen Sie beim Angeln grundsätzlich bei sich führen. Die deutschlandweit einzige Ausnahme bilden freie Gewässer in Niedersachsen.

Über diese beiden Zertifikate hinaus benötigen Sie in der Regel noch einen Nachweis zur Fischereiabgabe. Diese Sonderabgabe dient der Finanzierung von Natur- und Artenschutzprojekten und wird zumeist jährlich entrichtet.

Angeln ohne Angelschein

Sie haben noch keinen Angelschein und möchten erst einmal in Ihr neues Hobby hineinschnuppern? In elf von 16 Bundesländern ist dies kein Problem. Einzig Berlin, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ermöglichen Ihnen keine Probestunden.

  • In Baden-Württemberg dürfen Sie ohne Angelschein in bewirtschafteten Teichanlagen und privaten Kleingewässern mit einer Fläche von bis zu 2.500 Quadratmetern angeln. Sie müssen sich allerdings vorab beim Betreiber nach den korrekten Verhaltensweisen mit Ihrem Fischfang erkundigen.
  • Personen ab einem Alter von acht Jahren dürfen in Brandenburg ohne abgelegte Prüfung Friedfische angeln, sofern sie eine Angelrute mit einem einfachen Haken und ausschließlich pflanzliche Köder, Maden oder Würmer verwenden. Für den Fang von Raubfischen benötigen Sie einen Angelschein. Hinweis: Unter Friedfische fallen alle Fischarten, die keine anderen Fische jagen.
  • Dank des noch immer gültigen Stockangelrechts von 1541 dürfen volljährige Einwohner Bremens ausgesuchte Gewässer befischen. Die Ausstellung der Erlaubnis erfolgt einmalig und gilt zeitlich unbegrenzt.
  • Als Ausnahme von der grundsätzlichen Fischerei­schein­pflicht dürfen Sie in Hamburg in Begleitung eines offiziell lizenzierten Angelführers auch als Laie Ihrem Hobby nachgehen.
  • Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bieten Ihnen auch ohne Sachkundennachweis einen zeitlich befristeten Fischereischein. Allerdings liegt auch hier das letzte Wort beim Gewässereigentümer.
  • In Niedersachsen liegt es einzig an den Besitzern von Seen und Teichen, ob und unter welchen Bedingungen Sie dort angeln dürfen.
  • Rheinland-Pfalz, Saarland: Entlang der Grenzgewässer zwischen diesen beiden Bundesländern sind Angelscheine keine Pflicht. Das Mindestalter der Angler ist auf 14 Jahre festgelegt.
  • Sachsen ist eines der Bundesländer, in denen Sie in sogenannten bewirtschafteten Anlagen gegen eine individuell festgesetzte Gebühr ohne Angelschein angeln dürfen. Diese auch als Forellenseen bezeichneten Teiche werden gezielt für Angler ohne Angelschein betrieben, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch anwesende Fischereiexperten gewährleistet.

Hinweis: Ihre Fischereiabgabemarke sollten Sie ebenso wie Ihren Personalausweis und den Erlaubnisschein des Gewässereigentümers immer mit sich führen.

Vorschriften zum Artenschutz

Neben der Voraussetzung eines Angelscheins sollten Sie auch gesetzliche Vorschriften zu Schonzeiten und Mindestmaßen von Fischen, zu bedrohten Fischarten und einem möglichen Nachtfischverbot beachten. Die Regelungen wurden zum Tierwohl aufgestellt, die Bedingungen auch hier auf lokaler Ebene festgelegt.

Folgen der Nichtbeachtung

Verstöße gegen geltendes Fischereirecht werden individuell und zum Teil als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von 5000 bis zu 75.000 Euro geahndet. Die meisten Gesetzesverstöße gelten jedoch als Straftaten und können deliktabhängig Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder die Entziehung Ihres Fischereischeins nach sich ziehen. Handeln kann es sich hierbei unter anderem um

  • 293 Strafgesetzbuch (StGB) – Verletzung fremden Fischereirechts
  • 242 StGB – Diebstahl
  • 259 StGB – Hehlerei
  • 293 StGB – Fischwilderei

Sieht es im Ausland besser aus?

Die Schweiz, Österreich, Dänemark, Schweden, Holland, Polen und Frankreich gestatten Touristen an bestimmten Teichen oder Seen das zeitlich befristete Fischen ohne Angelschein. Dafür müssen Sie in der Regel vorab eine Berechtigung an einer anerkannten Verkaufsstelle erwerben. Achten Sie jedoch auch hier auf mögliche Vorgaben zu Fischart und -größe oder andere individuelle Landesbestimmungen.

Quellen und weiterführende Links:

https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/
https://www.hamm.de/fischerei
https://www.dafv.de/projekte/angeln-in-deutschland

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